Durch die Exmatrikulation seinen Studentenstatus ablegen
Wer an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann diesen Status ablegen, wenn er z.B. sein Studium beendet oder sich irgendetwas zu Schulden kommen lässt, und somit gegen das Hochschulgesetz verstößt. In beiden Fällen wird der betreffende Student exmatrikuliert, d.h. er verliert seinen Status als Student und ist nicht mehr in sein betreffendes Studienfach eingeschrieben und auch kein Mitglied der Universität mehr.
Für weitere Informationen in Englisch klicken Sie hier!
Wenn man z.B. vor seiner Abschlussarbeit steht und somit das letzte Semester seines Studiums erreicht hat, kann man sich exmatrikulieren lassen und die entsprechende Abschlussarbeit beim Professor dann einreichen, wenn man diese fertig gestellt hat, oder wenn ein spezieller Termin vereinbart wurde, dann zu dieser Deadline abgeben. Man muss somit nicht immatrikuliert sein um seine Abschlussarbeit einreichen zu können und somit sein Studium zu beenden. Diese Regelung gilt nicht für mündliche, sowie schriftliche Prüfungen, die man am Ende seines Studiums ablegen muss, da man bei einer Exmatrikulation keinen Studentenausweis mehr hat und somit nicht an den Abschlussprüfungen teilnehmen kann. Man kann sich aber auch bewusst exmatrikulieren lassen, wenn man z.B. einen Schicksalsschlag erlitten hat und nicht weiß wann man wieder das Studentenleben aufnehmen kann. Oder wenn man darüber nachdenkt, an einer anderen Universität zu studieren, oder in einer anderen Stadt, dann muss man sich zuerst von seiner alten Universität exmatrikulieren lassen, bevor man sich an der neuen Universität einschreiben kann. Sollte man seine ausstehenden Studiengebühren nicht rechtzeitig überweisen, so muss man auch damit rechten, dass man zwangsexmatrikuliert wird, da man gegen das deutsche Hochschulgesetzt verstoßen hat und somit eine Exmatrikulation rechtlich legitim ist. Sollte ein Student einmal exmatrikuliert sein, so ist dies unwiderruflich für das betreffende Semester und lässt sich erst wieder nächstes Semester, durch die Überweisung der Studiengebühren rückgängig machen.
Daneben gibt es noch zahlreiche Fälle weshalb man von der Universitätsleitung exmatrikuliert werden kann. Wenn man z.B. versäumt vorgeschriebene Studienleistungen, wie z.B. die erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren, zu erbringen, und diese in einer zeitlichen Frist nicht vorweisen kann, kann der Student exmatrikuliert werden. Dies wird dann als Verstoß gegen die jeweilige Studienordnung, da in dieser festgelegt ist, welche Leistungen der Student zu erbringen hat, gewertet und der Student wird vom weiteren Fortführen des Studiums durch die zwangvolle Exmatrikulation ausgeschlossen. Die Exmatrikulation kann auch dann eintreten, wenn der Student zwar alle vorgeschriebenen Leistungen erfüllt hat, aber z.B. die Anmeldung zu seiner Prüfung (Abschlussprüfung, Vor-Diplom) versäumt und dies über zwei ganze Semester nicht nachholt. Man könnte denken, dass solche Fälle selten eintreten, da man sich doch für die Prüfungen anmeldet, wenn man weiß, dass man diese machen könnte. Doch die Realität zeigt, dass ein Student sehr selten die Paragraphen der Prüfungsordnung durchblättert und man selber meist im Studentenalltag gefangen ist, zwischen Vorlesungen und abzugebenden Hausarbeiten. Meistens denkt man dann, dass nur weil man mit dem Professor schon gesprochen hat und die vorgelegten Studienleistungen doch in Ordnung waren, einem nichts passieren könnte. Doch in vielen Fällen kommt dann der überhaupt nicht erwartete Brief per Einschreiben, dass man jetzt exmatrikuliert wurde, weil man bestimmte Vorgaben nicht erfüllt hat.