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14. Feb. 2007

Die Wirtschaft in China erholt sich und verzeichnet dank steigender Exportzahlen steigende Gewinne.
02. Jan. 2007

Studenten demonstrieren für bessere Bedingungen und legen mehrere Universitäten lahm.

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Die Immatrikulation an einer Universität

Nach abgeschlossenem Abitur, erhält jeder Schüler die Hochschulzugangsberechtigung und kann sich dadurch an einer deutschen Hochschule immatrikulieren lassen, wobei bei den meisten Studiengängen ein Auswahlverfahren entscheidet, ob er diesen Status dann auch erhält.

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Bevor man jedoch an einer Universität angenommen wird, muss man zuerst einen Antrag auf Immatrikulation stellen und die verschiedensten Nachweise erbringen. Man muss zum Beispiel gesetzlich krankenversichert sein und muss bestätigen, dass man in dem Fach für welches man sich einschreiben möchte, bisher an keiner anderen deutschen Hochschule immatrikuliert war. Jedoch sollte daraus nicht gefolgert werden, dass Immatrikulation gleichzusetzen ist mit einer Einschreibung für ein bestimmtes Studienfach. Vielmehr wird damit der Status des Studenten bezeichnet, der an einer Universität eingeschrieben ist. Denn wenn man sich z.B. Jura als Studienfach gewählt hat und sich zusätzlich für ein Doppelstudium an der gleichen Universität entscheidet, und sich somit auch für Geschichte, verbunden mit einem Bachelor-Studiengang, einschreibt, so ist man nur einmal an der Universität immatrikuliert, man hat sich jedoch für zwei Studienfächer registriert. Für zulassungsfreie Studiengänge, d.h. die Plätze für den Studiengang sind ausreichend und man braucht kein Auswahlverfahren um entscheiden zu können welchem Schüler der Vorzug gegeben werden soll, erhält man dann sofort die Immatrikulation wenn man in der Studentenkanzlei die entsprechenden Unterlagen und Nachweise erbringen kann. Bestätigt wird dieser Immatrikulationsstatus indem man ein Studienbuch erhält welches für das gesamte Studium hindurch als Nachweis gilt, welche Fächer man wie lange studiert hat und an welchen Universitäten.

Als immatrikulierter Student genießt man zahlreiche Vorteile im täglichen Leben, so kann man mit dem Studentenausweis alle öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und erhält auch Vergünstigungen wenn man am kulturellen Leben der Stadt wie Theaterbesuche oder Ausstellungen teilnehmen möchte (natürlich ist dies von Stadt zu Stadt oder auch von Universität zu Universität unterschiedlich, z.B. genießt man an der Universität Augsburg schon seit langem diese Vorzüge, wohingegen man diese Vorzüge an der LMU in München nicht bekommt). Sollte man einmal seine Studiengebühren nicht rechtzeitig überweisen, so wird man umgehend exmatrikuliert und verliert damit gleichzeitig seinen Status als immatrikulierter Student und somit auch die aufgezählten Vorteile. Den Immatrikulationsstatus behält man aber auch bei, wenn man z.B. für ein Semester ins Ausland fährt, um sein Studium dort zu vertiefen oder wenn man sich z.B. entscheidet eine Auszeit zu nehmen und ein komplettes Semester lang ein Urlaubssemester beantragt. So ist man dennoch weiterhin immatrikuliert, nimmt jedoch nicht an den Vorlesungen und Seminaren teil, pausiert somit das entsprechende Studienfach. Für die Immatrikulation an einer Universität gibt es keine Altersbeschränkungen, so ist es sehr wahrscheinlich, dass man auch mal Rentner oder auch interessierte Hausfrauen in den Vorlesungen antrifft, die sich ihre Freizeit mit den universitären Angeboten versüßen. Natürlich muss man sich jedoch auch nicht unbedingt immatrikulieren lassen, um an den Vorlesungen teilnehmen zu können oder auch weitere zur Universität gehörenden Angebote nutzen zu können, wie z.B. die Bibliothek oder auch die Mensa. Mit so genannten Immatrikulationsbescheinigungen bestätigen Studenten ihren bestehenden Studentenstatus, so muss man z.B. jedes Semester solche Bescheinigungen bei seiner Bank vorreichen, wenn man über ein Studentenkonto verfügt, oder wenn man seine Steuerabrechnung macht, dann ist es auch erforderlich für jedes Semester solch eine Bescheinigung einzureichen.

 

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