Der Master ist ein akademischer Titel
Dabei gelten die gleichen Berechtigungen wie bei den Diplom- und Magisterabschlüssen. Es werden Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik, sowie theoretisch-analytische Fähigkeiten erlangt.
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Masterstudiengänge können forschungsorientiert, anwendungsorientiert, künstlerisch und lehramtsbezogen sein, je nach Schwerpunkt. Einige Fächer werden nicht als eigenständige Studiengänge angeboten, sondern können in Kombination mit anderen Fächern studiert werden. Ein Masterstudiengang muss den Anforderungen des Diplomgrades entsprechen, damit eine gleichwertige Qualifikation erreicht werden kann. Somit beinhaltet die Abschlussprüfung auch eine schriftliche Masterarbeit, ähnlich einer Diplomarbeit. Ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium ist Grundvoraussetzung für die Zulassung. Ebenso ermöglicht der Master eine anschließende Promotion. Das Masterstudium kann auch als Fernstudium absolviert werden. In Deutschland werden die Masterstudiengänge in drei Kategorien eingeteilt.
Konsekutive Masterstudiengänge folgen auf ein Bachelorstudium und vertiefen oder erweitern es fachübergreifend. Dabei beträgt die Studienzeit mindestens ein und höchstens zwei Jahre, insgesamt dürfen fünf Jahre jedoch nicht überschritten werden. Lediglich an Kunst- und Musikhochschulen kann der Masterstudiengang auf sechs Jahre erweitert werden.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge schließen sich an ein abgeschlossenes Studium an, welches auch inhaltlich nicht mit dem folgenden Master übereinstimmen muss. Dadurch wird eine berufliche Neuorientierung ermöglicht.
Bei den weiterbildenden Studiengängen wird eine mindestens einjährige qualifizierte Berufserfahrung vorausgesetzt, die in dem Studiengang berücksichtigt und aufgebaut wird. Sie entsprechen in der Qualifikation den konsekutiven Masterstudiengängen.
Der Master eröffnet die Berechtigung zur anschließenden Promotion, sowohl bei Abschluss an Universitäten als auch an Fachhochschulen. Mit dem Bachelorgrad kann nur in Ausnahmefällen eine Zulassung für ein Promotionsstudium erfolgen, wenn ein gesondertes Verfahren zur Eignungsfeststellung voran gegangen ist. In Europa wird im Rahmen des Bologna-Prozesses an der Vereinheitlichung der Studiengänge und der Abschlüsse gearbeitet. Da keine allgemein gültige Äquivalenz besteht, wird diese vom zuständigen Kultusministerium im Zweifelsfall geprüft. Auf internationaler Ebene unterscheiden sich die Systeme noch deutlich. So kann ein Master in den USA auch nur durch die Teilnahme von Veranstaltungen und Prüfungen vergeben werden. Es gelten andere Kriterien bei der Zulassung zum Masterstudiengang, so dass solche Abschlüsse in Deutschland in der Regel nicht anerkannt werden. Ebenso verhält es sich in Kanada. In England, Österreich und der Schweiz gelten hingegen ähnliche Bestimmung wie in Deutschland. Weiterhin ermöglicht der Master auch Zugang zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes im öffentlichen Dienst.
Es gelten für die verschiedenen Masterstudiengänge mehrere Abschlussbezeichnungen, die abhängig vom Inhalt des Studienganges festgelegt werden. Für konsekutive Master sind nur sieben verschiedene Abschlüsse zugelassen, fachliche sind dabei generell nicht zulässig. Bei nicht-konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen kann von den Hochschulen frei gewählt werden, sowohl abweichend von den konsekutiven als auch in Übereinstimmung mit diesen. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass auch dieselbe Qualifikation zu Grunde liegt. Somit können für inhaltlich verwandte Studiengänge unterschiedliche Abschlussbezeichnungen erteilt werden. Die Einführung des gestuften Studiensystemes soll in Deutschland 2010 abgeschlossen sein.