Die Leistungen der Sozialversicherung werden durch Beiträge der Versicherungsträger finanziert und nicht durch Steuern, das ermöglicht den Staat die Versicherten noch besser zu kontrollieren.
Sozialversicherungen werden nicht von staatlichen Behörden getragen, sondern von öffentlich- rechtlichen Körperschaften.
In Deutschland sind die Sozialversicherungen in mehrere Sparten gegliedert, zu ihnen gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und die Unfallversicherung.
Das Hauptanliegen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin die Gesundheit der Personen zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Mit der Versicherung möchte man erreichen das man in der Krankheit ohne finanzielles Risiko abgesichert ist aber auch für Vorsorge und Früherkennungsmaßnamen übernimmt sie einen großen Teil alle anfallenden Kosten. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nach spezifischen Beitragsbemessungsgrundlagen vom Bruttogehalt- oder Lohn errechnet und vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unterschiedlichen Teilen finanziert.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Personen, welche nicht langfristig die
Versicherungsgrenze übersteigen. Für Personen die über der Bemessungsgrundlage liegen oder selbstständig tätig sind, gibt es private Krankenversicherungen, diese liegen im Beitrag wesentlich höher.
Die Sozialversicherung gliedert sich des weiteren in die gesetzliche Rentenversicherung, diese wird vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen bezahlt, die Höhe des Versicherungsbeitrages richte sich dabei nach der Höhe des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers und ist prozentual festgeschrieben. Die Rentenversicherung ist eine Vorsorgeversicherung und dient der Altersvorsorge nachdem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, das geschieht entweder durch erreichen des Rentenalters oder durch verminderte oder totale Krankheit bedingte Erwerbsunfähigkeit. Aber die Rentenversicherung tritt auch in Kraft, bei Tod des Ehepartners um den Versicherten durch diese Rente abzusichern.
Eine weitere wichtige Pflichtversicherung ist die Arbeitslosenversicherung, welche es in Deutschland schon seit 1927 gibt.
Diese Sozialversicherung in Form der Arbeitslosenversicherung dient dazu Erwerbslosen Personen ein Einkommen zu ermöglichen oder tritt auch bei eingetretener Kurzarbeit in Kraft.
Gezahlt wird der Versicherungsbeitrag von allen Arbeitnehmern die einer bezahlten Arbeit nach gehen. Ausnahmen bilden dabei Arbeitnehmer einer geringfügigen Beschäftigung.
Die Höhe der Arbeitslosenversicherung ist prozentual festgelegt und beträgt in Deutschland 2%, welche zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden.
Die Pflegeversicherung gliedert sich als jüngster, eigenständiger Zweig in die Sozialversicherung ein. Diese Versicherung gibt es seit 1995. Sie wurde festgeschrieben um die Kosten beim eintreten der Pflegebedürftigkeit von Personen abzusichern. So wird der Pflegegrad der zu pflegenden Person festgelegt und die Angehörigen können entscheiden, welche Form der Pflege, sie favorisieren.
Ob sie die Pflege selbst übernehmen und Pflegegeld bekommen oder aber die Pflege von ambulanten oder stationären qualifizierten Pflegepersonal übernehmen lassen. Für diese Fälle sowie auch Kosten für Pflegehilfsmittel und für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen gibt es diese Pflegeversicherung.
Die letzte der Sozialversicherungen ist eine Unfallversicherung, diese Versicherung ist allein vom Arbeitgeber zu bezahlen und dient der kompletten Absicherung der Versicherten bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit sowie bei Berufskrankheiten. Die Höhe diese Beiträge der gesetzliche Unfallversicherung werden über ein Umlage verfahren ermittelt und vom Unfallrisiko der verschiedenen Berufssparten beeinflusst. Auch Kinder in Tageseinrichtungen und Schulen genießen diesen Versicherungsschutz