Die gesetzliche und private Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland eine Zwangsversicherung, so ist jeder Deutsche Arbeitnehmer, welcher in Deutschland lebt automatisch Unfallversichert.
Für weitere Informationen in Englisch klicken Sie hier!
Die Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten ab, hierzu zählen auch Wegeunfälle. Ein solcher Unfall ist einer, wenn dieser auf dem Direkten Arbeitsweg geschieht. Sollte man z.B. auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall haben so deckt die Unfallversicherung diesen Unfall ab. Nimmt man jedoch auf dem Rückweg einen Umweg zu einem Einkaufsladen und der Autounfall geschieht dort, so deckt die Unfallversicherung diesen Unfall nicht ab.
Bei einer Berufskrankheit ist es sehr wichtig das diese in der für den Beruf zugehörigen Berufskrankheitsverordnung aufgeführt ist, wenn das nicht der fall ist hat man durch ein Gerichtsverfahren trotzdem noch die Chance auf eine Entschädigung und Änderung der Berufskrankheitsverordnung.
Die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung sind neben der Gehaltszahlung, auch die Übernahme der Behandlungskosten. So stellt der Arzt bei der Behandlung eine Rechnung an die für den Arbeitnehmer zuständige Berufsgenossenschaft, diese begleicht die Rechnung zu 100%. Zudem deckt die Gesetzlichen Unfallversicherung eine falls nötige Hinterbliebenenrente ab. Die Gesetzlichen Unfallversicherung führt in ihren Leistungen auch die berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nach einem Unfall auf.
Alle Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung bieten jedoch nur einen Schutz wenn der Unfall, nicht durch eigene grobe - Fahrlässigkeit oder Alkohol Konsum geschieht.
Dieser Schutz besteht jedoch auch nach einer Überziehung der 10 stündigen Täglichen Arbeitszeit. Ist ein Privater Schutz vor Unfällen, dieser gilt (falls nicht anders mit der Versicherung vereinbart) rund um die Uhr bei jeder Art von Unfällen.
Eine Private Unfallversicherung kann neben der Gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig abgeschlossen werden, hierbei hat der Versicherte jedoch die Kompletten Kosten zu tragen.
Private Unfallverischerungen unterscheidet man noch einmal in zwei Arten, in Private Unfallversicherungen mit Einmalzahlungen und in Private Unfallversicherungen mit laufenden Beträgen. Wie die Namen schon sagen unterscheiden diese beiden Arten von Versicherungen sich vor allem in der Art der Auszahlung, so Zahlt eine Private Unfallversicherungen mit Einmalzahlungen beim Fall eines Arbeitsunfalls (ab welchem Grad wird durch die Versicherung im Vertrag vermerkt) eine Einmalzahlung. Eine Private Unfallversicherungen mit laufenden Beträgen zahlt hingegen beim eintreten eines Unfalls weniger aber dafür über einen längeren Zeitraum (bis zur wieder Aufnahme der Arbeit) einen vereinbarten Prozentsatz des Letzten Einkommens an den Geschädigten, hier kann es sogar zu einer dauerhaften Renten Zahlung kommen.
Viele Private Unfallversicherungen bieten auch eine Beitragsrückgewähr, dieses ähnelt dem Prinzip einer Lebensversicherung mit zusätzlichen Leistungen einer Privaten Unfallversicherung. So werden bei einer Unfallversicherung um Beitragsrückgewährleistung auf Grund der zusätzlichen, Lebensversicherungsähnlichen, Leistungen höhere Kosten auf einen zukommen. So werden jedoch die Leistungen, abzüglich mehrerer Komponente, bei Todesfall oder Vertragende Ausgezahlt. Eine solche Private Unfallversicherung um Beitragsrückgewährleistung bietet sich vor allem an wenn man auf der Suche nach einer Unfall- und einer Lebensversicherung ist, da hierbei die Kosten doch deutlich geringer als bei 2 Einzel - Versicherungen ist.